Gesundheitskosten von der Steuer absetzen und Geld sparen

Rund um die Gesundheit fallen oft hohe Kosten an. Zahnarztrechnungen, Medikamente oder Zuzahlungen beim Facharzt können schnell mehrere hundert bis tausend Franken ausmachen. Die gute Nachricht: Wer viel für die Gesundheit ausgibt, kann die Kosten unter Umständen bei der Steuererklärung angeben.

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Frau sitzt vor einem Notebook
© RachelScottYoga/pixabay.com

Grundsätzlich gilt: Gesundheitskosten, die nicht von der Versicherung übernommen werden, können bei der Steuererklärung angegeben werden. Die Kosten werden vom Einkommen abgezogen und so kann sich die Steuerlast verringern. Es gibt jedoch eine Grenze, die von Kanton zu Kanton unterschiedlich ist. In den meisten Fällen liegt diese Grenze bei 5 Prozent des Nettoeinkommens. Wer weniger für die Gesundheit ausgibt, kann die Kosten nicht von der Steuer absetzen. Erst, wenn die Grenze überschritten wird, werden die Gesundheitskosten bei der Steuer berücksichtigt.

Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 50‘000 Franken müssen Kosten bis zu 2‘500 Franken im Jahr selbst gezahlt werden, ohne dass eine Steuervergünstigung in Frage kommt. Erst Ausgaben, die darüber hinausgehen, können dann bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Bei Gesundheitskosten von insgesamt 4‘000 Franken im Jahr können also 1‘500 Franken abgesetzt werden.

Auch wichtig: Sie können nur Gesundheitskosten von der Steuer absetzen, die ärztlich verschrieben wurden. Freiwillige Leistungen sind nicht absetzbar. Wer also zum Beispiel aus ästhetischen Gründen teure Behandlungen beim Zahnarzt machen lässt, die aber nicht medizinisch notwendig sind, kann die Kosten nicht von der Steuer absetzen.

Welche Gesundheitskosten kann man absetzen?

Sofern medizinisch notwendig bzw. ärztlich verordnet, sind u.a. folgende Kosten von der Steuer absetzbar, wenn sie nicht von einer Versicherung übernommen werden:

  • Transport-, Rettungs- und Bergungskosten
  • Spitalaufenthalte
  • Ärztliche Behandlungen
  • Naturärztliche Behandlungen
  • Zahnarztkosten
  • Therapien
  • Medikamente
  • Pflege zu Hause (Spitex)
  • Kosten eines Pflegeheims / Altersheims

Achtung: Kosten für Vorsorgeuntersuchungen oder andere präventive Massnahmen können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Impfungen, Fitnessabos oder bestimmte präventive Kuren zahlen deshalb nicht zu den Gesundheitskosten, die bei der Steuererklärung berücksichtigt werden.



Krankenkassenprämien von der Steuer absetzen

Die Krankenkassenprämien werden bei der Steuererklärung pauschal abgezogen. Dafür gibt es in jedem Kanton verschiedene Grenzen. Es wird nie der gesamte gezahlte Beitrag abgezogen, sondern immer nur ein Teil.

Wichtig: Für die Steuererklärung brauchen Sie die Steuerbestätigung Ihrer Versicherung. In der Bestätigung sind zum Beispiel ihre gezahlten Prämien, ihre gesamten Gesundheitskosten und der Anteil, den die Versicherung gezahlt hat, vorhanden. Nur mit der Steuerbestätigung können Sie die Gesundheitskosten von der Steuer absetzen.

Zeit ist Geld: Behandlungen gut planen

Um die Steuerersparnis bestmöglich nutzen zu können, sollten Sie Ihre Ausgaben rund um die Gesundheit gut planen. Nicht immer sind notwendige Behandlungen absehbar, doch alles, was Sie im Vorfeld planen können, sollten Sie in der ersten Hälfte eines Jahres abwickeln, damit die entsprechenden Rechnungen pünktlich bei Ihnen ankommen. Für den Abzug bei der Steuer zählt nämlich nicht das Datum der Behandlung, sondern das Datum der Rechnung.

Wichtig: Sammeln Sie über das ganze Jahr hinweg Rechnungen, Belege vom Arzt oder von der Krankenkasse. So haben Sie bei der Steuererklärung alles griffbereit und können die Kosten nachweisen.

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