Schwangerschaft und Krankenkasse: Worauf werdende Eltern achten müssen

Mit einer Schwangerschaft ändert sich im Leben vieles. Es steht eine aufregende Zeit für werdende Eltern bevor, die genossen werden will. Die Krankenversicherung und andere Formalitäten gehören dann sicherlich nicht zu den Lieblingsthemen. Doch wenn werdende Eltern wissen, worauf Sie achten müssen, können Sie Geld und Nerven sparen.

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Schwangere Frau sitzt im Bett und hält ein Tablet in der Hand
© Syda Productions/www.shutterstock.com

Während und nach der Schwangerschaft wollen werdende Eltern alles richtig machen. Auch die gesundheitliche Versorgung von Mutter und Baby gehören dazu. Die Krankenkasse spielt dabei eine entscheidende Rolle. Es ist nicht nur wichtig zu wissen, welche Leistungen die Grundversicherung übernimmt, sondern auch, wie man während der Schwangerschaft Geld sparen kann oder welche Wartezeiten für bestimmte Leistungen gelten. Und auch das ungeborene bzw. neugeborene Kind muss bedacht werden: Muss es extra versichert werden? Wann kümmert man sich um welche Angelegenheiten?

Schwangerschaft: Was zahlt die Krankenkasse?

Die Grundversicherung beteiligt sich an Kosten, die während der Schwangerschaft und unmittelbar nach der Geburt entstehen. Aber Achtung, was viele Mütter nicht wissen: Bis zum Ende der 12. Schwangerschaftswoche müssen Schwangere selbst zahlen, wenn es zu Komplikationen kommt. Das ändert sich erst ab der 13. Schwangerschaftswoche. Ab diesem Zeitpunkt bis zu acht Wochen nach der Geburt können Schwangere unter anderem folgende Leistungen nutzen:

  • 7 Kontrolluntersuchungen (Bei einer Risikoschwangerschaft keine Obergrenze)
  • 2 ärztliche Ultraschalluntersuchungen sowie Laboranalysen
  • Kompressionsstrümpfe oder Medikamente, wenn vom Arzt verschrieben
  • CHF 150.- für einen Geburtsvorbereitungskurs
  • Die Entbindung in einem Vertragsspital, Geburtshaus oder zu Hause
  • 5 bis 8 Tage Spitalaufenthalt nach der Geburt für Mutter und Baby
  • Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme (10 bzw. 16 Hausbesuche in 8 Wochen)
  • Nachuntersuchung und drei Stillberatungen bei einer Fachperson

Quelle: AXA



Krankenkassenwechsel während der Schwangerschaft

Um bei den Beiträgen zur Krankenkasse zu sparen, bietet sich ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oft an. Das geht auch während einer Schwangerschaft. Es gelten die gleichen Regeln wie sonst auch: Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat auf Ende Jahr und muss spätestens am 30.11. bei der alten Krankenkasse eingereicht werden. Wichtig ist, dass alle offenen Rechnungen bei der alten Krankenkasse vor dem Wechsel beglichen werden.

Franchise ändern und sparen

Je höher die Franchise, desto geringer die Beiträge für die Krankenkasse. Während einer Schwangerschaft kann es sich durchaus lohnen, die Franchise zu erhöhen. Denn ab der 13. Schwangerschaftswoche übernimmt die Krankenkasse nicht nur Kosten, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen. Auch allgemeine Leistungen bei Krankheit werden dann ohne Selbstbeteiligung gewährt. Für gesunde Frauen ist es in der Schwangerschaft deshalb empfehlenswert, die Franchise zu erhöhen – so sparen sie beim Beitrag.

Vorsicht bei Zusatzversicherungen

Zusatzversicherungen können grundsätzlich während der Schwangerschaft abgeschlossen oder gewechselt werden. Zu beachten sind allerdings Karenzfristen für Leistungen, die mit Schwangerschaft und Geburt in Verbindung stehen. Oft legen Versicherer Wartezeiten von 9 bis 12 Monaten fest. Bevor diese verstrichen sind, besteht kein Anspruch auf Leistungen.

Ungeborene Kinder schon bei der Krankenkasse anmelden

Die Grundversicherung ist in der Schweiz verpflichtend. Das gilt nicht nur für Kinder, Jugendliche und Erwachsene, sondern auch für Neugeborene. Eltern müssen ihr neugeborenes Kind schon so früh wie möglich bei der Krankenkasse anmelden. Wer sich den Stress unmittelbar nach der Geburt ersparen möchte, kann sein ungeborenes Kind schon während der Schwangerschaft bei der Krankenkasse anmelden. Am besten suchen werdende Eltern in Ruhe nach einer passenden Familienversicherung mit speziellen Rabatten.

Ein weiterer Vorteil: Wenn ein Kind schon während der Schwangerschaft bei der Krankenkasse angemeldet wird, müssen Zusatzversicherungen es nach der Geburt aufnehmen. Normalerweise unterliegen die Zusatzversicherungen keiner Aufnahmepflicht und können nach einer Gesundheitsprüfung den Antrag ablehnen.

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