Teurer Fehler: Doppelt versichert nach Krankenkassenwechsel

Die Prämien zur Grundversicherung sind für viele Menschen eine hohe finanzielle Belastung. Jahr für Jahr lohnt sich deshalb der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse. Doch allzu oft geht das nach Hinten los: Viele Schweizer sind nach dem Wechsel plötzlich doppelt versichert und zahlen Prämien an zwei Krankenkassen. Wie das möglich ist und was Sie dagegen tun können.

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Frau erhält in einem Brief schlechte Nachrichten
© Andrey_Popov/www.shutterstock.com

Viele Versicherte haben es schon erlebt: Pünktlich vor dem 30.11. haben sie den Krankenkassenwechsel in die Wege geleitet, doch im Januar erhalten sie plötzlich zwei Rechnungen. Sowohl die alte als auch die neue Krankenkasse verlangt eine Prämie. Oft zahlen Betroffene beide Rechnungen und geraten so in eine regelrechte Kostenfalle. Und das, obwohl es per Gesetz eigentlich nicht möglich ist, bei zwei Kassen versichert zu sein.

Doppelversicherung per Gesetz nicht möglich

Laut Gesetz ist es nicht möglich, dass eine Person bei zwei Krankenkassen gleichzeitig versichert ist. Die obligatorische Krankenversicherung kann immer nur bei einer Kasse zur gleichen Zeit abgeschlossen werden. Ein neues Versicherungsverhältnis kann erst entstehen, wenn das alte beendet ist. Auch eine Doppelversicherung im Zuge eines Krankenkassenwechsels ist somit laut Bundesgericht ausgeschlossen. Trotzdem kommt es immer wieder dazu.

Wie kommt es zur Doppelversicherung und wie kann man sich wehren?

Normalerweise kann eine neue Krankenversicherung erst beginnen, wenn die alte gekündigt ist. Die Kündigungsfrist für die alte Grundversicherung endet jedes Jahr am 30. November. Wer bis dahin kündigt und sich eine neue Krankenkasse sucht, wird bei dieser zum Jahreswechsel versichert.

Folgende Gründe können dazu führen, dass beim Wechsel etwas schief geht und eine Doppelversicherung entsteht:

Möglichkeit 1: Kündigungsfrist

Was ist passiert? Die neue Krankenkasse übernimmt meistens die Kündigung der alten Versicherung. Es kann passieren, dass die Krankenkasse die Kündigungsfrist versäumt und der Versicherte somit offiziell noch bei der alten Krankenkasse versichert ist. Beide Kassen schicken also eine Rechnung.

Was können Versicherte tun? Hat die neue Krankenkasse die Kündigungsfrist versäumt, liegt die Schuld grundsätzlich nicht beim Versicherten. Per Gesetz bleibt der oder die Betroffene bei der alten Krankenkasse versichert, weil der Wechsel nicht ordnungsgemäss stattgefunden hat. Mit diesem Argument können sich Betroffene gegen doppelte Zahlungen wehren.

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Möglichkeit 2: Offene Rechnungen

Was ist passiert? Ein weiterer Grund, warum es beim Wechsel zu Missverständnissen kommen kann, sind offene Rechnungen bei der alten Krankenkasse. Eine neue Grundversicherung abzuschliessen ist nur möglich, wenn alle Prämien, Rechnungen und sonstige Zahlungen bei der alten Kasse beglichen sind. Sollten noch Posten offen sein, ist kein Wechsel möglich.

Was können Versicherte tun? Versicherte sollten sich vor Jahresende unbedingt darum kümmern, alle Zahlungen zu begleichen. Aber auch, wenn Prämien oder Rechnungen offen bleiben, müssen Betroffene keine doppelten Zahlungen hinnehmen. Denn per Gesetz ist der Wechsel dann ungültig und man bleibt bei der alten Krankenkasse versichert. Für die neue Versicherung dürfen also keine Beiträge anfallen.



Rechtzeitig eingreifen und im Notfall Hilfe holen

Schuld an einer möglichen Doppelversicherung ist also in vielen Fällen der mangelhafte Informationsaustausch zwischen den Krankenkassen. Diese sind jedoch dazu verpflichtet, bei Vertragsabschlüssen die nötige Kommunikation zu gewährleisten. Darauf können sich Betroffene immer berufen.

Unser Tipp: Um Missverständnisse schon im Vorfeld zu vermeiden, sollten sich Versicherte rechtzeitig um den Wechsel kümmern und nicht bis zum 30. November warten. So bleibt ihnen noch genügend Zeit, bei der alten Krankenkasse nachzuhaken, ob alle Voraussetzungen für den Wechsel erfüllt sind oder ob es noch offene Posten zu begleichen gibt. Bei der neuen Kasse sollten Versicherte ggf. nach der Kündigung fragen und sicherstellen, dass alles rechtzeitig geklappt hat. Das ist zwar zusätzlicher Aufwand, doch viel schwieriger wird das Ganze, wenn erst einmal eine Doppelversicherung besteht. Die Caritas Schuldenberatung weist darauf hin, dass viele Betroffene sich zu spät wehren oder Hilfe suchen. Wer lange versucht, mit den doppelten Zahlungen zu leben, wird nur schwer wieder aus dem Vertragschaos herauskommen. Oft seien es langwierige Prozesse, denn das neue Versicherungsverhältnis müsse rückabgewickelt werden. Eine Rückabwicklung koste viel Zeit und Aufwand und sei nicht immer erfolgversprechend.

Bei der Caritas Schuldenberatung können sich Betroffene anonym online beraten lassen. Auch eine SOS Beratungs-Hotline steht zur Verfügung, ebenso wie persönliche Gespräche vor Ort.

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